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Die Opfer betrauern und Zukunft gestalten


Bundesvereinigung Lebenshilfe erinnert an grausame T4-Aktion der Nationalsozialisten

Mehr als 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen wurden im Dritten Reich im Rahmen der sogenannten T4-Aktion getötet. Mit Kranzniederlegungen und Gedenkveranstaltungen erinnert die Lebenshilfe heute bundesweit an die Opfer. Gegen die Menschenverachtung im Dritten Reich setzt die Bundesvereinigung das selbstverständliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Eine Gesellschaft, die alle ihre Mitglieder in ihrer Unterschiedlichkeit achtet und wertschätzt, trägt ein menschliches Antlitz und schützt vor Aussonderung.

Dazu Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe: „Mit dem Menschenrechtsdokument der Vereinten Nationen, der Behindertenrechtskonvention, wird das Wächteramt der Lebenshilfe wirksam unterstützt. Wichtig im Gedenken ist der Blick  in eine Zukunft, in der Kinder selbstverständlich miteinander aufwachsen, unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht."

So fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe nachdrücklich dazu auf, den Impuls aus der Behindertenrechtskonvention zu nutzen. Das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung muss gestärkt werden, wozu sich die Bundesregierung
mit der Ratifikation der Konvention im Jahr 2009 für Deutschland verpflichtet hat.

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