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Ressort: Aktuelles
Ihr Recht bei Geburtsfehlern
Hagen, den 05.03.2010
Wenn wärend der Geburt Ärzte einen nachweisbaren Fehler machen, und dadurch dem Kinde später dadurch eine Behinderung droht, können Ärzte dafür haftbar gemacht werden. Und sind dann auch verpflichtet für die späteren berufliche Eingliederungsmaßnahmen des Behinderten auf zu kommen.
So entschied das Gericht in Osnabrück in einem Urteil: AZ.: 2O 1097/09 ob dieses Urteil Mittlerweile rechtskräftig ist, ist jedoch nicht bekannt.
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