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Ihr Recht bei Geburtsfehlern

Hagen, den 05.03.2010

Wenn wärend der Geburt Ärzte einen nachweisbaren Fehler machen, und dadurch dem Kinde später dadurch eine Behinderung droht,  können  Ärzte dafür haftbar gemacht werden. Und sind dann auch verpflichtet für die späteren berufliche Eingliederungsmaßnahmen des Behinderten auf zu kommen.

So entschied das Gericht in Osnabrück in einem Urteil: AZ.: 2O 1097/09 ob dieses Urteil Mittlerweile rechtskräftig ist, ist jedoch nicht bekannt.

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Ressort: Aktuelles | 05.03.10 von dennis | Artikel Drucken | 0 Leserbriefe

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