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Anspruch auf Gleichbehandlung

Hagen, im Juli 2009

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sollen in unserer Gesellschaft nicht benachteiligt werden. Sie haben Anspruch auf die gleichen Hilfen und Sozialleistungen wie alle Bürgerinnen und Bürger. Das ist im Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 u.3 so festgelegt.

Mit der Initiative "job - Jobs ohne Barrieren", die auf Ausbildung, Beschäftigung und betriebliche Prävention zielt, soll die berufliche Integration schwer behinderter Menschen nun vorangetrieben werden.

Quelle: http://www.bmas.de/coremedia/generator/16194/filter=Thema:Teilhabe+behinderter+Menschen/ergebnisse.html

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Ressort: Recht | 04.07.09 von dennis | Artikel Drucken | 0 Leserbriefe

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