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Bundessozialgerichts. Urteil zugunsten behinderter Menschen!

KURZMELDUNG: Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt. Körperbehinderten Menschen dürften nicht aus Kostengründen die Fahrten zu Freunden verweigert werden, nur weil diese mehr als 35 Kilometer entfernt wohnten, heißt es in der in Kassel veröffentlichten Entscheidung. Der Fall wurde an das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen.

Bei der Klage ging es um die Kosten für einen schwenkbaren Autositz. Eine heute 27-jährige Frau, die blind, schwerhörig und teilweise gelähmt ist, hatte sich für 30.000 Euro ein neues Auto gekauft.

Der Landschaftsverband Rheinland lehnte es ab, die Kosten in Höhe von knapp 8.000 Euro für den behindertengerechten Umbau des Wagens zu übernehmen und verwies auf den Behindertenfahrdienst.  Es sah auch vor das 4 private Fahrten im Monat von über 35 KM ausreichend sind.
Das BSG urteilte nicht abschließend! Daher ist es ein rechtlicher Hinweis!
AZ: B 8 SO 9/10 R

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