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Bundessozialgerichts. Urteil zugunsten behinderter Menschen!
- Details
- Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Februar 2012 22:46
- Geschrieben von Ralf Sondermeyer
Bei der Klage ging es um die Kosten für einen schwenkbaren Autositz. Eine heute 27-jährige Frau, die blind, schwerhörig und teilweise gelähmt ist, hatte sich für 30.000 Euro ein neues Auto gekauft.
Der Landschaftsverband Rheinland lehnte es ab, die Kosten in Höhe von knapp 8.000 Euro für den behindertengerechten Umbau des Wagens zu übernehmen und verwies auf den Behindertenfahrdienst. Es sah auch vor das 4 private Fahrten im Monat von über 35 KM ausreichend sind.
Das BSG urteilte nicht abschließend! Daher ist es ein rechtlicher Hinweis!
AZ: B 8 SO 9/10 R


